Spenden

Wenn Sie der Stiftung TILABA einen Spendenbetrag zukommen lassen, freut uns das sehr. Wir versichern Ihnen, dass wir den Betrag ganz im Sinne der Stiftung verwenden werden.

Unsere Bankbeziehung:

Stiftung TILABA
St. Galler Kantonalbank AG
9001 St. Gallen
IBAN CH38 0078 1620 7499 3200 0

Ziele gemeinsam verfolgen

Landwirtschaft

Hilfe für Landwirte

Tierwohlprogramme BTS und RAUS

Rahmenbedingungen und Kontrollen

Grundlage unseres Engagements ist das schweizerische Tierschutzgesetz. Wir verlangen von unseren Gesuchstellern eine artgerechte Nutztierhaltung. Sie müssen an den beiden Tierwohlprogrammen des Bundes BTS «Besonders Tierfreundliche Stallhaltung» und dem RAUS «Regelmässiger Auslauf im Freien» teilnehmen. Der Nachweis ist mit dem Gesuch einzureichen.

Die Stiftung TILABA kann auch Landwirte entlasten, z.B. durch eine temporäre Hilfe von aussen (Stör-Bauern), und übernimmt dann die Lohn-Kosten. Sie unterhält aber keine Job-Börse und keine Liste von einsatzbereiten Bauern, sondern sucht die Zusammenarbeit mit erfolgreichen Anbietern. Die Anstellung des temporären Mitarbeiters erfolgt ausschliesslich durch den Hilfe suchenden Landwirt und nicht über die Stiftung.

Der Geschäftsführer der Stiftung wird in solchen Fällen grundsätzlich vor Ort einen Augenschein nehmen, um sich über die Notlage und den Zustand des Gesuchstellers selbst ein Urteil bilden zu können.

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