Wenn Sie der Stiftung TILABA einen Spendenbetrag zukommen lassen, freut uns das sehr. Wir versichern Ihnen, dass wir den Betrag ganz im Sinne der Stiftung verwenden werden.
Unsere Bankbeziehung:
Stiftung TILABA
St. Galler Kantonalbank AG
9001 St. Gallen
IBAN CH38 0078 1620 7499 3200 0
In der Erkenntnis, dass für leidende Tiere in der Schweiz zu wenig getan wird, Landwirten, die trotz eines grossen persönlichen Einsatzes ein ungenügendes Grundeinkommen erzielen und über keinerlei Freiräume verfügen, sinnvolle Perspektiven eröffnet werden sollten und ausgewählte Projekte der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden in unserem Sinn unterstützungswürdig sind, haben sich verschiedene Persönlichkeiten im Jahr 2015 entschieden, eine gemeinnützige Stiftung nach Schweizerischem Recht zu gründen.
Die Gesuchsteller müssen ihre Notlage nachweisen; diese muss einer Überprüfung durch Dritte standhalten. Im Stiftungszweck sind die Kriterien, nach welchen Spendengesuche entschieden werden, abschliessend umschrieben.
Gesuche können von natürlichen und juristischen Personen (z.B. Stiftungen oder Vereine) eingereicht werden. Über die Aufteilung der Vergabungen und die einzelnen Projekte entscheidet der Stiftungsrat. Er orientiert sich insbesondere am Grundsatz der Bedürftigkeit der Empfänger.
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